An den Wohnpflichtanteilen muss nix scheitern!
Gute Nachrichten für Wohnungsinteressent_innen mit geringen finanziellen Mitteln: Die bundeseigene KfW-Bank legt beim Programm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ nach und erhöht den Höchstbetrag und den Tilgungszuschuss. Wer künftig in eine Genossenschaftswohnung einzieht, kann für den Kauf von wohnungsbezogenen Anteilen
- einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 € beantragen (bisher 100.000 €).
- Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss, der von 7,5 Prozent auf 15 Prozent angehoben wurde (maximal 22.500 €).
Die neue Regelung gilt seit 3. Februar 2026
* Hier gehts zur KfW-Homepage mit den aktuell gültigen Konditionen
* Hier geht's zum alternativen Förderprogramm der L-Bank mit ähnlicher Zielrichtung und leicht anderen Bedingungen _