An den Wohnpflichtanteilen muss nix scheitern!
Gute Nachrichten für Wohnungsinteressent_innen mit geringen finanziellen Mitteln: Die bundeseigene KfW-Bank legt beim Programm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ nach und erhöht den Höchstbetrag und den Tilgungszuschuss. Wer künftig in eine Genossenschaftswohnung einzieht, kann für den Kauf von wohnungsbezogenen Anteilen
- einen extrem zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 € beantragen (bisher 100.000 €).
- Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss, der von 7,5 Prozent auf 15 Prozent angehoben wurde (maximal 22.500 €).
Beiträge konkret in Unterjesingen:
Die Höhe der Wohnpflichtanteile beträgt für geförderte Wohnungen rund 1.000€/qm, für die anderen bei 1.500€/qm:
Diese Wohnpflichtanteile sind für die jeweiligen Wohnungen fällig. d.h.: Wenn Sie das Geld über Darlehen finanzieren müssen, werden neben der Miete und den Nebenkosten monatlich auch die Zins- und Tilgungskosten für ein entsprechendes Darlehen fällig. Das Gute daran: am Schluss ist dieser Betrag Ihr Eigentum!
Was bedeutet das konkret aus Ihrer Perspektive?
- Wenn ich gern in der Genossenschaft selbst wohnen möchte, informiere ich mich natürlich zunächst über die Wohnungen, welche noch frei sind usw. Gabi Göhring ist dafür auch sehr gerne und voller Engagement persönlich ansprechbar.
- Ganz wichtig: spätestens jetzt gehe ich zu meiner Hausbank und bespreche die KfW-Förderung. Denn ein Antrag muss vor einem Wohnungsvertrag erfolgen, sonst gibt es keine Förderung.
- Die Hausbank prüft meine "Kreditwürdigkeit". Also: traut sie es mir zu, längerfristig, die monatliche Tilgungsrate zu zahlen? Das ist freilich speziell für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln die größte Hürde.
- Wenn das KfW-Darlehen gewährt ist, kann der Wohnungsvertrag abgeschlossen werden.
- Während der sogenannten Tilgungsphase zahle ich eine monatlich immer gleiche Rate. Dabei wird die Restschuld immer geringer - sie ist durch den Tilgungszuschuss eh spürbar geringer.
- "Vollständig getilgt" heißt dann: Die Bank bekommt nichts mehr von mir, die Wohnpflichtanteile liegen bei der Genossenschaft. Aber sie sind mein Eigentum, das ich nach Auszug wieder 1:1 zurückbekomme. Oder das an meine Erb:innen ausgezahlt wird.
Die neue Regelung gilt seit 3. Februar 2026
* Hier gehts zur KfW-Homepage mit den aktuell gültigen Konditionen
* Hier geht's zum alternativen Förderprogramm der L-Bank mit ähnlicher Zielrichtung und leicht anderen Bedingungen _