03.02.2026

Wohnpflichtanteile - stark verbesserte Förderdarlehen für viele

Wer die Wohn­pflichtanteile nicht (ganz) aus eigener Tasche bezahlen kann, kann ein hochattraktives Darlehen von der KfW-Bank bekommen. Bis zu 150.000 €, sehr niedrige Zinsen und 15% Tilgungszuschuss

An den Wohnpflichtanteilen muss nix scheitern!

Gute Nachrichten für Woh­nungs­interes­sent_innen mit gerin­gen finan­zi­ellen Mit­teln: Die bun­des­eigene KfW-Bank legt beim Pro­gramm „För­derung genos­sen­schaft­lichen Woh­nens (134)“ nach und erhöht den Höchst­be­trag und den Til­gungs­zu­schuss. Wer künftig in eine Genos­sen­schafts­woh­nung ein­zieht, kann für den Kauf von woh­nungs­be­zo­genen An­teilen

Beiträge konkret in Unterjesingen:

Die Höhe der Wohnpflicht­an­teile beträgt für geför­derte Woh­nungen rund 1.000€/qm, für die anderen bei 1.500€/qm:

20260318_UGL_Wohnpflichtanteile-Tabelle

Diese Wohnpflicht­anteile sind für die jewei­ligen Woh­nungen fällig. d.h.: Wenn Sie das Geld über Dar­lehen finan­zieren müssen, werden neben der Miete und den Neben­kosten monat­lich auch die Zins- und Til­gungs­kosten für ein ent­spre­chendes Dar­lehen fällig. Das Gute daran: am Schluss ist dieser Betrag Ihr Eigen­tum!

Was bedeutet das konkret aus Ihrer Perspektive?

Die neue Rege­lung gilt seit 3. Feb­ruar 2026

* Hier gehts zur KfW-Home­page mit den aktuell gül­tigen Kon­di­tionen
* Hier geht's zum alter­na­tiven För­der­pro­gramm der L-Bank mit ähn­licher Ziel­rich­tung und leicht ande­ren Bedin­gungen _